Oft wird am Bedarf vorbei „beraten“
Passende Finanzprodukte sind schwer zu finden – oft wird am Bedarf vorbei „beraten“.
Es gibt viele Finanzprodukte am Markt: Fondssparpläne, Bausparverträge, Rentenversicherungen etc. Häufig wird aber an den Bedürfnissen des Kunden vorbei beraten. Das soll sich mit der neuen MiFID II Richtlinie, die ab 3. Januar 2018 in Kraft tritt, ändern. Sie plant zum Schutz der Anleger noch strengere Regeln im Vertrieb mit Finanzprodukten und trotzdem sind Anleger nicht befreit davon, selbst Verantwortung bei ihren Entscheidungen zu übernehmen.
MiFID – dahinter verbirgt sich eine EU Richtlinie, die im November 2007 in Kraft getreten ist. Diese Finanzmarktrichtlinie (MiFID = Markets in Financial Instruments Directive) bildet das regulatorische Rahmenwerk für europäische Wertpapiergeschäfte und setzt hohe Standards für den Anlegerschutz.
Viele Anleger aber erhalten Produkte, die nicht ihrem Bedarf entsprechen. Das lässt sich aus einer Studie schlussfolgern, die für das Projekt „Marktwächter der Verbraucherzentralen“ erstellt wurde. Eine Vielzahl der Anlageprodukte sind aus Expertensicht nicht im besten Kundeninteresse beraten worden. Oftmals waren sie wenig rentabel oder im Vergleich zu teuer, sie waren unflexibel oder nicht der Anlagementalität entsprechend.
Um im Dschungel der Finanzprodukte und Angebote die Übersicht zu behalten und auch nutzbringende Vergleiche ziehen zu können, sind die Kunden mehr denn je auf eine solide Beratung angewiesen. Häufig siegt hier die „Macht der Gewohnheit“ und die Verbraucher wenden sich an Berater die sie kennen und denen sie vertrauen. Das muss per se nicht schlecht sein, aber über Alternativen wird sich leider zu wenig informiert. Bei der Recherche einer Urlaubsreise oder eines Autokaufs investieren die Verbraucher oft Monate, Geldanlagen werden zu gern aus dem Bauch heraus getroffen. Mitnichten ist es allein die Schuld des Kunden, oftmals ein nicht passendes Produkt gewählt zu haben, der Finanzvertrieb hat dabei einen sehr maßgeblichen Anteil. Ein Finanzberater verkauft Produkte. Es geht also in der Beratung nicht immer nur um die Bedürfnisse des Kunden, die Provision des Beraters spielt eine ebenso große Rolle.
Durch die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II soll nun alles besser werden. Die Produktion beliebig vieler Finanzprodukte, die auf den Markt gespült werden, soll damit reduziert werden. Schriftliche Aufklärungen gegenüber den Kunden seitens der Berater, warum sie ein bestimmtes Produkt empfohlen haben, soll weitergehende Sicherheit und Transparenz geben. Allerdings müssen Beratungen auch heute schon dokumentiert werden, ob das also zu einem wirklichen Mehrwert führt, bleibt abzuwarten.
Unterm Strich sollten Anleger bei ihrer Geldanlage ein klares Ziel vor Augen haben und sich Gedanken über den zu wählenden Anlagehorizont und der Risikobereitschaft machen. Und noch eines ist wichtig – bei der geplanten Altersvorsorge ist immer die Gesamtstrategie zu bedenken. Viele Bausteine tragen zur Ausreifung eines passenden Gesamtkonzeptes bei.
Den Schritt des Nebeneinanders von Honorar -und Provisionsberatung finden wir dabei ebenso hilfreich. Somit führt der faire Wettbewerb zwischen den beiden Vertriebsmodellen dazu, dass der Zugang zu Finanzprodukten allen Anlegern offen bleibt.