Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um unsere BIAC Finanzdienstleistung. Ist Ihre Frage nicht dabei, oder möchten Sie gern individuelle Auskünfte? Sprechen Sie uns einfach an. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Gibt es einen Mindestspar- oder Anlagebetrag?

Bei uns gibt es keine festgeschriebene Investitions- oder Anlagesumme.

Was ist ein Honorar?

Das Wort „Honorar“ stammt vom lateinischen „honorarium“, was soviel bedeutet wie Ehrengeschenk. Im alten Rom erhielten Berater keinen Lohn, Rat wurde von angesehenen Män­nern erteilt, die Lohnarbeit als standeswid­rig ansahen. Vielmehr erhoffte sich der Berater von seiner Tätigkeit eine Steigerung seiner sozialen Geltung und damit eine erfolgreiche Laufbahn. Allerdings war es mit ihrem Stand durchaus vereinbar, ein Honorarium, d.h. eine Ehren­gabe, als Geschenk anzunehmen.
 

Was ist eine Nettopolice?

Eine Nettopolicen beschreibt einen Versicherungsvertrag, in dem tariflich keine Vertriebskosten kalkuliert sind, häufig sind auch die Verwaltungskosten reduziert. Daher erzielt eine Nettopolice höheren Ablaufeistungen, speziell bei Altersvorsorgeprodukten. Den Ursprung haben diese Tarif aus sogenannten Mitarbeiter- bzw. Belegschaftstarifen von Versicherungsunternehmen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass für Mitarbeiter der Finanzdienstleistung keine Beratungs- und fortlaufende Betreuungsleistung notwendig ist (vergleichbar mit einem Mitarbeiterrabatt in anderne Branchen). In der Kundenberatung können diese „HAUS“-/ Honorartarif zusammen mit einer gesonderten Honorarvereinbarung vermittelt und eingrichtet werden. Der Produktanbieter vergütet den Berater nicht für die Vermittlung und Produktberatung.

Welche Mandaten werden von der BIAC betreut und beraten?

Wir beraten Privatkunden und mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland. Mandanten profitieren von unserem breiten Netzwerk aus Spezialisten in allen Gebieten.

Warum ein Honorar zahlen?

Bereits Albert Einstein stelte zutreffend fest: „Was nichts kostet, ist nichts wert!“

Beratende Berufe wie Anwälte, Steuerberater oder Ärzte erhalten ein Honorar für ihre Dienste.
Stellen Sie sich vor, Ihr Arzt erklärt Ihnen, dass Sie fortan für Ihre Behandlung nicht mehr bezahlen müssen, da die Pharmaindustrie sich bereit erklärt hat, Ihre Behandlunsgkosten zu übernehmen. Ob Ihre Behandlung in Ihrem Interesse statt findet ist fraglich.
Zahlt die Finanzindustrie den Aufwand der „Beratung“ ist auch hier die Frage, ob sie in Ihrem Interesse stattfindet oder ob die Steuerung des Vertriebes durch monetäre Anreize in erste Linie dem Absatz von Finanzprodukten dient. Dieser Konflikt führte dazu, dass in vielen europäischen Ländern die Behörden sich gezwungen sahen die Beratung und Vermittlung auf Provisionsbasis zu verbieten.

Beratung und Vergütung

Als Finanz- und Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die übliche Vergütung – Courtage genannt – für Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen Berater und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.