Wann ist eine Beratung unabhängig


Wann ist eine Finanz- und Anlageberatung im Rahmen der MIFID II Regelung (03.01.2018) als unabhängig zu bezeichnen?

Nach aktuellem Stand der Umsetzung sind dies die hauptsächlichen Kriterien: Ein unabhängiger Berater muss…

… eine „ausreichende Palette“ der auf dem Markt angebotenen Finanzinstrumente bei seiner Beratung berücksichtigen. Anzahl und Vielseitigkeit der betrachteten Finanzinstrumente müssen in Bezug auf den Umfang der angebotenen Beratung verhältnismäßig und hinreichend repräsentativ sein.

… die Finanzinstrumente hinreichend streuen hinsichtlich Art und Emittenten oder Anbieter. Das bedeutet, die Produktauswahl darf nicht auf selbst emittierte oder angebotene Finanzinstrumente begrenzt sein (oder auf Finanzinstrumente, deren Anbieter oder Emittent in enger rechtlicher oder wirtschaftlicher Verbindung zum Anlageberater steht, sodass die Unabhängigkeit der Beratung gefährdet werden könnte).

… bei den Vergleichskriterien in seiner Beratung alle relevanten Aspekte wie Risiken, Kosten, Komplexität und Kundenstruktur berücksichtigen.

… ein vollständiges Provisionsverbot für Gebühren, Provisionen und andere monetäre Vorteile von dritter Seite einhalten. Es dürfen keinerlei nichtmonetäre Zuwendungen von einem Dritten angenommen werden, der nicht Kunde dieser Dienstleistung ist.

Ausnahme: Monetäre Zuwendungen dürfen dann angenommen werden, wenn das empfohlene Finanzinstrument oder ein in gleicher Weise geeignetes Finanzinstrument ohne Zuwendung nicht erhältlich Diese Zuwendungen müssen dann „so schnell wie nach vernünftigem Ermessen möglich“ an den Kunden ausgekehrt werden.